Zwangseingriffe an der Penisvorhaut von Kindern – Situation in der Schweiz

Die sogenannte Zirkumzision gilt in der Schweiz als häufigster Eingriff in der Kinderchirurgie. Entgegen einer verbreiteten Annahme erfolgt dieser in der Regel auf ärztliche Empfehlung ohne religiöse Motivation. Warum also diese enorme Häufigkeit?

  1. Mythen statt wissenschaftlichen Standards
  2. Religion als Vorwand für ärztlich ausgeübte Gewalt
  3. Rassistische Logik hinter angeblichem Minderheitenschutz
  4. Untätige Justiz und Politik
  5. Betroffene bleiben mit ihrem Leid unsichtbar und allein

Mythen statt wissenschaftlichen Standards

Allein in Schweizer Spitälern wurden im Jahr 2021 mehr als 2700 Zirkumzisionen an Kindern und Jugendlichen durchgeführt, wie eine Anfrage der Organisation Pro Kinderrechte beim Bundesamt für Statistik ergeben hat. Da auch viele private Praxen, zu denen keine Statistiken verfügbar sind, den Eingriff anbieten, muss eine ungleich höhere Gesamtsumme angenommen werden. In diese Richtung weist auch eine nicht repräsentative Umfrage des Vereins für die Förderung sexueller Gesundheit lilli.ch. Medizinisch-wissenschaftlich rechtfertigen lassen sich diese hohen Zahlen nicht, denn dafür bräuchte es entsprechende Standards bei der Diagnose von Vorhauterkrankungen, ebenso wie bei der Indikationsstellung entsprechender Behandlungsmethoden und ggf. bei der Durchführung eines chirurgischen Eingriffs.

In Deutschland wurden dafür in den letzten Jahren von kindermedizinischen Fachgesellschaften spezifische Leitlinien entwickelt, unter Einbezug leidvoll Betroffener. Kliniken, die diese Leitlinien seither bei sich umgesetzt haben, berichten von einer um um über 90 Prozent verringerten Zirkumzisionsrate.

In der Schweiz gibt es solche Standards nicht und deren Erarbeitung ist auch nicht geplant, wie uns auf Anfrage bei der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie (SGKC) bestätigt wurde. Vor unserer Kontaktaufnahme waren der SGKC die seit 2017 existierenden deutschen Leitlinien nicht bekannt. Aufgrund der Untätigkeit dieser Fachorganisation bleibt in der Schweiz auch in ärztlichen Kreisen viel Raum für zahlreiche Mythen über die Vorhaut. Mythen, die in der ärztlichen Ausbildung tradiert und von Fachpersonen oft unhinterfragt übernommen werden, so dass sie bei vermeintlichen oder geringen Beschwerden oft in schädlicher Weise vorgehen oder fälschlicherweise gar direkt zur Operation raten.

Das beginnt bereits dabei, dass zum Erlangen eines fachärztlichen Diploms für Kinderchirurgie gemäss Weiterbildungsprogramm 30 Zirkumzisionen vorgenommen werden müssen, trotz fehlender Standards. Im Jahr 2022, als diese Zahl wie zuvor schon jahrelang sogar noch bei deutlich höheren 50 lag, fragte prepuce.ch bei der SGKC nach einer Begründung, mit dem Hinweis, dass für die entsprechende Qualifikation in Deutschland, wo die erwähnten Leitlinien gelten, keine einzige Zirkumzision vorgeschrieben ist. Eine Begründung gab es nicht, dafür wurde die Zahl bei der per Anfang 2023 eingeführten Revision des Weiterbildungsprogramms stillschweigend auf die nun geltenden 30 reduziert.

Religion als Vorwand für ärztlich ausgeübte Gewalt

Angesichts dieser Tatsachen kann die enorme Häufigkeit des Eingriffs nur auf eine starke Überindikation und eine in der Folge hohe Zahl an Fehlbehandlungen zurückgeführt werden.

Ärztliche Fachpersonen verletzen dabei ohne medizinische Notwendigkeit die körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung von Kindern, üben also mit ihrem unethischen und unwissenschaftlichen Vorgehen in systematischer Weise Gewalt an Kindern aus.

Statt dieses Problem anzuerkennen und Verantwortung zu übernehmen, verweisen sie oftmals auf Religionsgemeinschaften, die das rituelle Abschneiden der Penisvorhaut von Kindern praktizieren. Dabei wird auch ein grosser Teil dieser von Eltern gewünschten Zwangseingriffe in kinderchirurgischen Kliniken durchgeführt. Beim Stadtspital Zürich beispielsweise liegt deren Anteil bei bis zu zehn Prozent, wie uns über eine Anfrage bei der städtischen Fachstelle Gleichstellung mitgeteilt wurde. Die SGKC erklärt auf der eigenen Internetseite ausdrücklich, dass gemäss der Einschätzung ihres Vorstands „nicht rein medizinisch indizierte Operationen beim Kind […] durchgeführt werden dürfen.“

Zu dieser auch in ihrer Allgemeinheit erstaunlichen Aussage wird weder angegeben, was für Operationen darunter fallen, noch auf welche medizinethischen und rechtlichen Grundlagen sie sich stützen soll. Letztere kämen einem willkürlichen ärztlichen Recht auf Körperverletzung gleich und dürften daher auch schwer zu finden sein. In Bezug auf das nicht medizinisch indizierte Abschneiden der Penisvorhaut bei Neugeborenen hält auch die Stiftung Kinderschutz Schweiz fest: „Dieser Eingriff widerspricht […] der heute gültigen Auffassung der biomedizinischen Ethik.“ Die SGKC sieht sich bisher trotzdem nicht veranlasst, ihre Position zu überarbeiten. Im direkten Kontakt wurden wir dort stattdessen an die jüdische Religionsgemeinschaft verwiesen und uns vorgeschlagen, Demonstrationen vor Synagogen abzuhalten.

Rassistische Logik hinter angeblichem Minderheitenschutz

Dieses überhebliche Verweisen auf Minderheiten bei der Diskussion um Zwangseingriffe am Penis ist keine Einzelerscheinung, im Gegenteil: Es ist ein wiederkehrendes Muster, diese Gewalt an Kindern als unter Minderheiten intern zu klärende Angelegenheit einzustufen. Das prägt die öffentliche Wahrnehmung des Themas stark. Angehörige der denunzierten Minderheiten werden damit fremdgemacht und der institutionelle Schutz der Grundrechte von Kindern auf rassistisch-diskriminierende Weise von der Gruppen-Zugehörigkeit abhängig gemacht. Was als Minderheitenschutz präsentiert wird, erzielt gerade die umgekehrte Wirkung und dient vor allem dem Zweck, von der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung sowie vor allem von der ärztlichen Verantwortung abzulenken – leider nach wie vor erfolgreich.

Dass im oben genannten Beispiel das Judentum zur Zielscheibe wurde, steht ebenfalls stellvertretend für ein verbreitetes Phänomen, das Judentum unter allen Minderheiten am stärksten oder gar ausschliesslich hervorzustellen. Indem die religiöse Bedeutung des Rituals, Neugeborenen die Penisvorhaut abzuschneiden, unverhältnismässig betont und als vermeintlich einzigartig dargestellt wird, entsteht der Eindruck, die Diskussion sei vor allem aus jüdischer Sicht relevant. Dies ungeachtet nur schon der Tatsache, dass in der Schweiz mehr als 20 mal so viele Menschen dem Islam angehören, von denen viele dem Ritual einen hohen Stellenwert beimessen.

Dieser islamische Kontext wird wiederum immer noch mehr im Vordergrund gestellt als die verschiedenen weiteren Religionen und Kulturen, in denen dieser Brauch vorkommt. Insbesondere auch in verschiedenen Strömungen des Christentums gibt es dafür eine lange Tradition, die oft gänzlich unsichtbar gemacht wird. Dazu gehört beispielsweise der Protestantismus in den USA und weiteren Ländern der Anglosphäre, wo das Abschneiden der Vorhaut bei Neugeborenen noch immer eine Norm darstellt. Diese Norm spielte historisch auch bei der weiten Verbreitung im medizinischen Kontext eine wichtige Rolle. Sie liegt auch den rassistisch und kulturimperialistisch motivierten Kampagnen zugrunde, mit denen westliche Organisationen diesen Zwangseingriff in afrikanischen Ländern verbreiten.

Auch in der Schweiz ist der christliche Bezug relevant und es gibt gute Gründe anzunehmen, dass hier auch im religiösen Kontext deutlich mehr christliche als jüdische Eltern das Ritual an ihren Kindern vollziehen. Letzteres hat mit der Immigration vor allem von Personen aus Ländern wie Eritrea, Äthiopien oder Nigeria zu tun, von denen viele eine christliche Religionszugehörigkeit haben und es als festen Bestandteil davon sehen, ihren Kindern die Penisvorhaut abzuschneiden.

Zusammengefasst werden, angeblich oder vermeintlich aus Rücksicht, ausgerechnet zwei Minderheitsreligionen, davon eine mit kleinstem Bevölkerungsanteil, in den Vordergrund gestellt und dagegen mit dem medizinischen sowie christlichen Kontext ausgerechnet jene Anteile am kritisierten Ritual bzw. Eingriff unsichtbar gemacht, die mit der Mehrheitsgesellschaft konform sind. Es bleibt also der Eindruck, es bei diesem Problem gehe es nur um „die Anderen“, was auf eine Abwertung und Fremdmachung hinausläuft.

Auch Vertretungspersonen der verschiedenen Glaubensgemeinschaften behaupten in der Regel eine für ihre jeweilige Religion einzigartige Bedeutung, vor allem um selbst die Deutungshoheit zu behalten und patriarchale Strukturen zu stützen. Bei der Frage nach den Kinderrechten verweisen sie wiederum auf die gängigen Mythen und die ärztliche Praxis, womit sich ein Kreis gegenseitiger Legitimierung und Verherrlichung dieser Gewalt schliesst.

Untätige Justiz und Politik

Wo Grundrechte systematisch missachtet und Menschen – insbesondere Kinder – in ihrer Würde verletzt werden, ist die Justiz gefordert. Wie sich Staatsanwaltschaften und Gerichte bisher weigern, Verantwortung zu übernehmen oder nur schon inhaltlich Position zu beziehen, zeigen die bisherigen Ergebnisse der auch von prepuce.ch unterstützten Bestrebungen von Pro Kinderrechte, ärztliche Fachpersonen für die von ihnen verübten Zwangseingriffe rechtlich zu belangen. Zuletzt wurde eine Strafanzeige bei der Zürcher Staatsanwaltschaft ohne jegliche Begründung nicht anhand genommen und dieses Vorgehen auch vom Zürcher Obergericht gestützt, wogegen nun eine Beschwerde vor Bundesgericht hängig ist.

Die Verweigerungshaltung von Rechtsstaat und Behörden in Bezug auf Genitale Selbstbestimmung von Kindern mag viele Gründe haben und ist vermutlich noch stark geprägt vom Diskurs rund um das Kölner Urteil im Jahr 2012 gegen einen genitalen Zwangseingriff an einem Minderjährigen. Dabei wäre hier in der Schweiz so wie damals in Deutschland die Rechtslage klar: Körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit sind Grundrechte, die durch das Verbot von Körperverletzungen geschützt sind. Ein Recht zur Körperverletzung gibt es somit nicht, auch nicht aus religiösen Gründen und erst recht nicht an Genitalien von Kindern. Was intuitiv klar ist, wird immer wieder auch von Fachpersonen aus Rechtswissenschaft und Kindesschutz bestätigt. Z.B. wurden 2020 in einem Beitrag in der Schweizer Zeitschrift für Kindes- und Erwachsenenschutz Zwangseingriffe an der Penisvorhaut klar als Körperverletzung und Kindeswohlgefährdung eingestuft. An diesem Beitrag beteiligt war auch ein Mitglied einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Kanton Zürich.

Auch im durch ein Ständerats-Postulat ausgelösten und 2021 veröffentlichten Rechtsgutachten im Auftrag des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung (EBG) über „die direkte Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Schweizerischen Bundesrecht“ steht (auf Seite 41):

„Zwar werden die Einführung und das Bestehen solcher repressiver Massnahmen gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien nicht diskutiert, es muss aber doch darauf hingewiesen werden, dass die Verstümmelung männlicher Genitalien (Beschneidung) gesetzlich nicht eingeschränkt ist. -Es lässt sich daher die Frage stellen, ob die Praxis der Beschneidung nicht auch eine Form von gegen das Kind gerichteter Gewalt oder Schädigung ist, was während des Gesetzgebungsprozesses diskutiert und von der deutschen Rechtsprechung bestätigt wurde.“

Diese entscheidende Frage wird also nur indirekt mit Hinweis auf das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012 beantwortet und dabei vermieden, klar Stellung zu beziehen, gerade auch was die logischen Konsequenzen für die Situation in der Schweiz betrifft. Stattdessen wird auf der nächsten Seite der folgende Abschluss formuliert:

„Angesichts der im Gegensatz zur Situation bei den Männern schwerwiegenderen Folgen für die Gesundheit der Frauen und der Häufigkeit weiblicher Verstümmelungen fällte der Gesetzgeber auch einen politischen Entscheid, der im Rahmen der Förderung der tatsächlichen Gleichstellung erfolgt und eine für ein Geschlecht faktisch nachteilige Situation ausgleicht. Dieser Ansatz scheint in der Schweiz bis heute nicht umstritten zu sein.“

Worin hier genau der Ausgleich bestehen soll, ist bei dieser fragwürdigen Logik nicht nachvollziehbar. Selbst wenn durch das zusätzliche Verbot der „weiblichen Genitalverstümmelung“ eine tatsächliche Verbesserung der Situation erreicht worden sein soll, wird nicht klar, inwiefern diese bei einem von der geschlechtlichen Zuweisung unabhängigen Gesetz wegfiele.

Das wirft verschiedene Fragen auf: Wäre es nach dieser Auslegung für Frauen ein Nachteil, wenn auch Kinder mit männlicher Zuweisung vor genitalen Zwangseingriffen geschützt würden? Wurden trans oder intergeschlechtliche Personen überhaupt mitgedacht? Wie wurden hier Häufigkeit sowie Schweregrad gesundheitlicher Folgen und Häufigkeit bemessen? Ab wann wären – von einem solchen Mass ausgehend – die Unterschiede zu gering, um noch von einem Ausgleich durch die nun ungleiche Gesetzgebung zu sprechen? Vor allem aber stellt sich die Frage: Woran wird festgemacht, wie umstritten ein Entscheid ist und wie umstritten hat dieser bei Kinderrechten überhaupt zu sein, damit die Politik darauf zurückkommen müsste?

Fest steht: Das Recht am eigenen Körper wird hinfällig, wenn Körperverletzungen straflos verübt werden können. De facto wird derzeit in der Schweiz der Anspruch auf Schutz der körperlichen Selbstbestimmung und Unversehrtheit davon abhängig gemacht, mit welchem Genital ein Kind geboren bzw. welches Geschlecht diesem Kind deswegen zugewiesen wird. Um dies zu legitimieren, werden die verschiedenen Geschlechter gegeneinander ausgespielt, ein unteilbares Recht zwischen ihnen aufgewogen und die Behauptung eines dazu angeblichen bestehenden gesellschaftlich-politischen Konsenses aufgestellt.

Betroffene bleiben mit ihrem Leid unsichtbar und allein

Obwohl es sie weltweit immer wieder gab, auch in der Schweiz, wurden die Stimmen leidvoller Betroffenheit von Zwangseingriffen an der Penisvorhaut lange Zeit kaum gehört oder kamen gar nicht erst zu Wort. Bereits 2012 äusserte sich in der RTS-Reportage „le mystère du prépuce“ ein Betroffener – inzwischen auch Mitglied von prepuce.ch – in persönlicher und berührender Weise zu seinen traumatischen Erinnerungen und den schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen des als Kleinkind erlebten brutalen Übergriffs.

Abgesehen von solchen Einzelperspektiven bleiben Betroffene mit ihrem Leid bei der öffentlichen Diskussion in der Schweiz unsichtbar und unvertreten. Auch als Erwachsene stossen sie in ihrem Umfeld oft auf Unverständnis oder Ablehnung statt Mitgefühl, wenn sie sich zu ihrem Leid äussern. Das erweckt wiederum den falschen Eindruck, dass Probleme mit dem Eingriff und seinen Folgen nicht existierten und hängt auch stark zusammen mit den kulturellen Normen von Männlichkeit, die Verletzlichkeit abwerten und stigmatisieren.

Diesen Kreislauf der Tabuisierung und Unsichtbarmachung beschreibt auch eine Studie aus dem Jahr 2022, mitverfasst von Jasmine Abdulcadir, einer führenden Genfer Expertin für Zwangseingriffe an der Vulva:

Abbildung 1 aus Uberoi, Abdulcadir et al. (2022): Kreislauf der Tabuisierung durch ein als „Prävalenz-Paradox“ bezeichnetes Phänomen.

Genau hier setzt prepuce.ch seit der Gründung Anfang 2022 an. Betroffene finden in Solidarität zusammen und schaffen sich, gemeinsam mit weiteren Unterstützenden, eine Interessenvertretung, um endlich Hilfe zu erhalten und Kinder vor dieser Gewalt zu schützen.

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